Platzordnung

Da der Aufenthalt auf unserem Blütencamping Riegelspitze  jedem Gast zur Freizeit und Erholung dienen soll, geben wir nachfolgend Hinweise, die auf dem Platz zu beachten sind.

Jeder Besucher hat sich unverzüglich in der Rezeption anzumelden und die verlangten Personalpapiere zu hinterlegen. Der Standplatz wird zugewiesen, eigenmächtiger Platzwechsel ist untersagt.

Wir erwarten von allen Gästen rücksichtsvolles und sittsames Verhalten, wobei die Einrichtungen und Anlagen zu schonen sind. Sollten an den bereitgestellten Geräten Störungen auftreten, bitten wir, diese gleich in der Rezeption zu melden.

Wir bitten darum, dass Vorschulkinder nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten die Toiletten, Waschräume und Duschen benutzen.

In den Müllbehältern ist nur Hausmüll zu entsorgen.

Das Ablagern von Sperr- und Sondermüll in die Müllbehälter und an dem Müllplatz ist untersagt.

Sperrmüll kann nur nach Absprache gegen Entrichtung einer Gebühr entsorgt werden.

Flaschen, Papier und andere gekennzeichnete wieder verwendbare Wertstoffe dürfen nur in die dafür aufgestellten Container geworfen werden.

Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Für die Zu- und Abfahrt zu den Stellplätzen und Bungalows sind nur die Wege zu benutzen, wobei die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h beträgt.

Die Hinweisschilder sind zu beachten.

PKW‘s dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Der Bereich der Spitze darf mit dem PKW nicht, bzw. nur zur An- und Abreise der Touristengäste befahren werden.

Untersagt ist auch das Errichten von Absperrungen, Gräben, das Verändern der Uferzone, der Betrieb von offenen Feuerstellen und das Wagen waschen auf dem Platz.

Vor dem Betreiben von Holzkohlegrills sind die Hinweise in den Schautafeln zu beachten.

Im gesamten vorderen Bereich (Rezeption, Terrassen, Plateau) werden Hunde aufgenommen. Sie sind stets an der Leine zu halten und dürfen nicht innerhalb des Platzes ausgeführt werden. Verschmutzungen sind vom Tierhalter sofort zu entfernen.

Die Bootsstege und Boote dürfen von Kindern nicht ohne Aufsicht betreten werden. Das Anlegen der Boote an der Uferzone, das Befahren und Betreten der Schilfgürtel und das Entfernen von Schilf sind verboten.

Die Badestellen des Campingplatzes sind unbewacht. Sie dürfen nicht mit Booten jeder Art befahren werden. Angeln ist an den Badestellen nicht erlaubt.

Lärmbelästigungen und Ballspiele sind auf den Campingflächen untersagt.

Den Kindern steht ein Spielplatz am Strand, sowie auf dem Plateau zur Verfügung.

In der Zeit von 13:00 – 15:00 Uhr und von 22:00 – 7:00 Uhr ist unbedingt Ruhe zu halten, der Fahrverkehr ist während dieser Zeit untersagt. (Ausgenommen Versorgungsfahrzeuge)

Die Gebühren werden pro Nacht berechnet und sind in bar oder mit ec – Karte (maestro) zu entrichten. Am Abreisetag ist der Platz bis 11:00 Uhr zu verlassen, danach werden die Gebühren für eine weitere Nacht berechnet. Bungalows und Campinghütten können ab 15:00 Uhr bezogen werden, sie müssen am Abreisetag bis 11:00 Uhr verlassen sein.

Tagesbesuche sind gebührenpflichtig.

Das Platzpersonal übt das Hausrecht im Erholungsgebiet aus. Bei Verletzungen der Platzordnung erfolgt sofortiger Platzverweis ohne Kostenrückerstattung.

Gäste haften für Beschädigungen der Einrichtungen des Erholungsgebietes, wenn sie von ihnen verschuldet wurden.